
Anstatt Parkplätze abzusperren, werden jetzt in Hamburg immer mehr Parkplätze von der Firma Aktiv-Transport GmbH betreut. Wer dort parkt, wird abgeschleppt. Schönes Geschäftsmodell in Zeiten der Parkplatzknappheit.
14. September 2004


Hallo Nickiide, ich wurde auch in der Münchner Alramstraße abgeschleppt, können Sie mir einen Tipp geben, wo mein Auto stehen könnte? Ich werde auf jeden Fall Anwalt und ggf. auch Medien einschalten!
Neues aus Hamburg Bramfeld!
Jetzt sollte ich auch \”Opfer\” von Aktiv Transport werden.Diese Fa. wollte mich vor meinem Haus! abschleppen!!! weil ich ca. 20 cm auf dem angeblichen Privatparkplatz stehe. Ich raus und der Angestellte der Fa Aktiv Transport war gerade dabei mein Auto zu fotografieren.Als ich ihn fragte von wem er den Auftrag bekommen hatte,meinte er nur das ich mein Auto wegfahren soll sonst würde er mich abschleppen.Ich holte darauf mein Telefon heraus und wählte die Nummer 110 und sagte ihm das ich es jetzt durch die Polizeio klären lassen würde und er möge sich gedulden bis die Beamten eintreffen.Er setzte sich in seinen Abschleppwagen und unterhielt sich wohl mit seiner Zentrale. 5 min später gab er Gas und fuhr weg!? Als die Beamten nach 20 min eintrafen(sie waren sehr nett) nahmen sie das geschehene zu Protokoll und sagten mir das sie es an die Rechtsabteilung weiter geben würden und vom Verständnis her sei der Eigentümer im Unrecht sei.Am Montag bin ich auf der Wache 36 und werde es endgültig klären.
Also ich finde Unternehmen wir Aktiv-Transport gut. Hier in meiner Straße herrscht Parkplatznot, deshalb habe ich einen privaten Stellplatz angemietet, dieses Privatgrundstück ist auch als solches ausgeschildert.
Gegenüber ist ein Theater, für dessen Besucher es 70 Meter weiter einen 150-Platz großen KOSTENLOSEN Parkplatz gibt. Trotzdem parken die Schmarotzer auf meinen Parkplatz, für den ich bezahlen muss. Weil der nur 7 Meter weit weg ist.
Und es kann nicht angehen, dass ich einen Parkplatz bezahlen, ihn aber nicht nutzen kann, weil gehfaule Theaterbesucher ihn ständig zuparken. Deshalb beauftrage ich inzwischen auch Aktiv-Transport.
In deinem Fall würde ich es wohl auch gut finden,aber hier wo ich wohne ist es eine Anliegerstraße.Und abgeschleppt wird auch zwischen 19.00 und 22.00 Uhr wo wirklich viel Platz ist zum Parken.Das ist für mich moderne \”Wegelagerei\”
hallo nika…mein auto war direkt in der thalkirchnerstraße gegenüber vom sperrmüllhof…einfach mal dort schaun!
hurra !
ich habe heute mein urteil bekommen. die klage von parkräume kg wurde vom amtsgericht münchen vollständig abgewiesen! die klage wurde abgewiesen, da ich das auto nicht selbst geparkt habe und ich als halter nicht als sog. zustandsstörer hafte. wer also selbst nicht gefahren ist, haftet nicht als halter ! die klage ist gegen den fahrer zu richten, bzw. parkräume kg muss beweisen, dass man selbst das auto dort geparkt hat. da dies parkräume kg wohl nie beweisen kann, sind die erfolgsaussichten in einem prozeß sehr gut, wenn man die fahrereigenschaft bestreitet. im übrigen gibt es keine auskunftspflicht wer gefahren ist. für alle : niemals vor ort bezahlen und irgendwelche auskünfte erteilen, das auto notfalls mit hilfe der polizei herausverlangen. wenn das auto nicht abgeschleppt wurde, so dürfen die vorbereitungskosten ohnehin nicht verlangt werden. siehe frankfurter urteil von oben. wer abgeschleppt wurde und nicht gefahren ist ( das dürften die meisten sein),sollte bestreiten das auto selbst geparkt zu haben. dies kann man auch dem unsäglichen anwalt von parkräume kg schreiben und auf mein urteil verweisen. das az des urteils füge ich noch bei.
zu meinem urteil die daten:
amtsgericht münchen urteil vom 07.01.2008 Az. : 451 C 31170/07
zu meinem urteil die daten:
amtsgericht münchen urteil vom 07.01.2008 Az. : 451 C 31170/07
@ fantic, zuerst einmal Herzlichen Glückwunsch!!!
Meine Frage an dich ist, ob du dein Urteil, wie Robin Hood, per Mail (natürlich auch anonymisiert) zuschicken würdest?
Als Halter eines zur Versetzung vorbereiteten Fahrzeuges wäre dieses in der Argumentationskette in Ergänzung zu dem von Robin Hood perfekt. Gruß und nochmal Glückwunsch
mach ich gerne, muss das urteil aber noch einscannen. emilkellner@yahoo.de
Auch von mir herzliche Glückwünsche zu dem gewonnenen Prozess.kannst du das Urteil nicht auch hier veröffentlichen? Wäre echt Super.Gruß aus Hamburg
Musste heute auch 129 EUR bezahlen, da ich zwar vorm Krankenhaus auf einem \”absoluten Halteverbot\” geparkt habe, aber nur weil die Behinderten-Parkplätze belegt waren.
War direkt neben den Beh.-PP mit der Nachricht neben dem Ausweis, dass diese voll sind und ich deswegen hier Parke.
Diese Leute von Parkräume KG ist wohl gar nichts mehr zu blöd.
Und jetzt arbeiten die mit Reifen_krallen, die erst nach Bezahlung abgemacht werden
Hu, bei Reifenkralle ist die Nötigung wohl zweifelsfrei.
Außerdem verstehe ich nicht, wie damit, bei Belassen vor Ort, eine Besitzstandsstörung beseitigt werden kann.
Bei Entfernen und dann Reifenkralle dürfte es eben Nötigung und ebenfalls Besitzstandsstörung sein.
hallo fantic …leider bekomme ich über dein az des urteils keine info über google…wäre toll wenn man mehr erfahren könnte.
ich scanne morgen das urteil ein, ich könnt es dann unter meiner email-adresse anfordern.
grüße
folgendes urteil habe ich auch, allerdings nur das az: ag münchen 141 C 22154/06. dort wurde parkräume kg zur rückzahlung der kosten für die beweissicherung, personaleinsatzkosten sowie mahnkosten verurteilt. wer also diese kosten schon bezahlt hat, sollte parkräume kg unter angabe auch dieses urteils zur rückzahlung auffordern. sollte keine rückzahlung erfolgen, so sollte man einen mahnbescheid gegen die parkräume kg beantragen.
bis auf weiteres
voll reingetappt in die Abzocke von \”Parkräume KG\”. Aber dieser Thread gibt mir etwas Hoffnung. Muß noch den richtigen Anwalt finden. Beim Lesen habe ich festgestellt, dass häufig Parkplätze der REWE-Gruppe betroffen sind. Ich werde in keinem der zur Gruppe gehörenden Läden auch nur einen Cent ausgeben.
Ciao
Meine Frau wurde heute in HH von Aktiv – Transport von einem Aldi Parkplatz abgeschleppt und musste bei Abholung des KFz die Kosten von € 250,- direkt bezahlen ( EC – Karte ) ; dies hat Sie auch getan.
Können wir hier noch etwas gegen Aktiv – Transport unternehmen ?
Es war leider eine Überschreitung der Parkzeit ( 2 Std. ) von ca. 20 Minuten gegeben.
Kennt jemand Urteile in HH zu diesem Unternehmen ??
jetzt wendet diese nepp-firma auch noch parkkrallen an. in diesem fall sofort die polizei rufen und eine anzeige wegen nötigung erstatten und die herausgabe des fahrzeuges verlangen. auf keinen fall irgendetwas bezahlen ! diejenigen die eine rechnung für die sog. vorbereitungskosten bezahlt haben, können eine anzeige wegen betruges erstatten, da herr gehrke und sein anwalt durch mehrere urteile (auch rechtsprechung des bgh) die positive kenntnis haben, dass sie diese kosten nicht verlangen dürfen. dennoch werden die rechnungen mit vorsatz munter verschickt. nur so kann dem krimenellen vorgehen dieser firma einhalt geboten werden. es bleibt zu hoffen,dass die polizei sich in dieser sache hoffentlich bald besser auskennt.
Hatte heute auch ein nettes Erlebnis mit Parkräume KG. Wohne in der Bermannstr. und hatte meinen Firmenwagen einen Sprinter dabei, als ich heute morgen nach meiner Nachtschicht nach Hause kam war natürlich für mein \”kleines\” Auto kein Parkplatz zu finden bin 1 Std rumgefahren und habe gesucht. Bei mir in der Nachbarschaft gibt es nun einen Lidl dessen Parkplätze nie voll ausgelastet sind und die Schranken offen waren also dachte ich park da auf einem entlegenen Platz damit man niemanden stört und leg einen Zettel mit deiner Telnr. rein. Habe ich auch gemacht. Die haben mich dann auch angerufen nur leider habe ich das beim ersten mal nicht gehört. Beim zweiten Anruf sollte ich sofort kommen habe ich auch getan. Dort fand ich folgende Situation vor. Abschleppwagen stand da am Auto eine Kralle. Dann sollte ich 192,50 sofort bezahlen sonst ist Auto weg. Für die Geldbeschaffung haben sie mir 10 Min. Zeit gelassen. Konnte aber nur 150 bezahlen, den Rest soll ich überweisen bis zum 15.ten. Wie ich jetzt nachlesen kann ist das das Gebahren dieser Firma rechtleich nicht ganz in Ordnung. Bei mir hat auch ein Herr mit BMW kassiert. Kann mir jemand helfen? Gibt es vielleicht die Möglichkeit wieder an mein Geld zu kommen. Bin leider nicht rechtschutzversichert
hallo trixi,
wie oben schon erwähnt kann diese firma die sog. vorbereitungskosten zum abschleppen, wie personalkosten, kosten der beweissicherung rechtlich nicht verlangen. dies wurde auch in dem urteil von ag münchen az 141 c 22154/06 festgestellt. meines erachtens zählen dazu auch die kosten der parkkralle. die firma kann höchstens die kosten für die leerfahrt des abschleppwagens verlangen, die max. bei 50 € liegen dürften. du solltest also diese firma, wohl parkräume kg, unter angabe dieses urteils zur rückzahlung auffordern. ansonsten sollte man einen mahnbescheid beantragen, da die firma sicherlich nicht zahlen wird. da der streitwert sehr gering ist, würde ich einen rechtsanwalt damit beauftragen. die erfahrung zeigt, dass diese firma erst reagiert, wenn auf der anderen seite ein rechtsanwalt eingeschaltet ist.
Hallo Leute,
mein Gerichtsurteil zu Parkräume ist heute gekommen; die Klage auf Gebühren für \’Abschleppvorbereitungen\’ ist vollständig abgewiesen worden.
Ich hatte in München auf dem Rewe Parkplatz in der Alramstr. geparkt.
Scan vom Urteil schicke ich gerne zu. Und hiermit nochmal vielen Dank an Robin Hood!
PS. Sollte man nicht den Supermarktkettenmal in einer konzertierten Aktion ans Bein pinkeln? Im Sendlinger Anzeiger stand zu lesen, dass die Abschlepprechte auf deren Parkplätzen global gegen Festpreise an solche Firmen wie Parkräume verhökert werden. Das wäre ja wohl die Höhe
hallo kiko,
gratuliere zu dem urteil ! kannst du es mir zumailen ? (emilkellner@yahoo.de), vielen dank
grüße
Hi kiko,
freut mich zu hören mit deinem Urteil! Kannst du die Nummer des Urteils hier reinschreiben?
Danke & viele Grüße
Nika
Hallo Kiko,
herzlichen Glückwunsch auch von mir. Wäre auch für eine Mail mit deinem Urteil dankbar. Viele Grüße aus Berlin.
Hallo Nika, 422 C 30198/07.
@Kiko, Danke
Wollte nur mal rückmelden:
von Parkräume seit Monaten nichts mehr gehört. Und nun ist das ganze schon bald ein Jahr her…
Bloß nicht zahlen!!!
Hallo!
Nachdem einige Urteile ergangen sind, die Klagen der Parkräume KG abweisen können deren handelnde Personen, nicht mehr davon ausgehen, einen Anspruch auf Ihre \”Vorbereitungskosten\” zu haben.
Nach meiner Lesart des § 263 StGB ist es also ein Betrug(sversuch) wenn man sich eines solchen Anspruchs berühmt.
Ich würde jeden Fall, in dem solche gefordert werden, zur Anzeige bringen.
Kurze Rückmeldung:
Nach kurzen und intensiven Schriftwechsel ist seit einem Jahr Ruhe, es gab bislang keine weiteren Versuche die angeblichen Vorbereitúngskosten anzumahnen. Danke nochmal für die Urteile von Robin Hood, Fantis und Kiko, woraus ich jeweils den Tenor der Urteilsbegründung für meine Argumentation nutzen konnte.
Hallo liebe Falschparker,
ich schreibe heute mal aus der “Gegenfraktion”. Schuld daran, dass immer mehr Lebensmittelmärkte etc. auf den Service der Parkräume KG zurückgreifen, seid ihr selbst. Ich selbst bin Bezirksleiter einer großen Discountkette und hauptsächlich für Filialen im Münchner Stadtgebiet zuständig. Seit zwei Jahren haben wir immense Probleme, vor allem am Wochenende, mit Falsch- bzw. Dauerparkern. Es vergeht kein Tag, an dem nicht mindestens 10 (!) Kundenbeschwerden darüber eintreffen, dass es bei uns unmöglich geworden sei als Kunde einen Parkplatz zu bekommen. Nun ist es so, dass einige der Filialen in direkter Nähe zu größeren Einkaufszentren liegen, die kostenlos bzw. günstigst Parkplätze anbieten. Nachdem die Beschwerden überhand genommen hatten, entschloss ich mich extra 2 Parkwächter einzustellen, die darauf achten sollen, Das der Parkplatz nur während des Einkaufs genutzt wird. Sie wurden sogar angewiesen kulant vorzugehen, das heißt, Leuten die etwas bei uns gakauft hatten und noch in die angrenzenden Geschäfte gingen, nur darauf hinzuweisen, dass sie bitte nicht viel länger als die erlaubten 2 Stunden fernbleiben sollten, um unseren anderen Kunden auch noch die Möglichkeit zu bieten einen Parkplatz zu erlangen. Das OProjekt läuft jetzt seit einem halben Jahr und ich werde die 2 Parkplatzwächter wohl irgendwann wieder entlassen müssen, denn das Projekt trägt keine Früchte, jedenfalls nichtr die erhofften. Mir bleibt letztendlich kein anderer Ausweg, als die Parkräume KG zu beauftragen wenn ich die Situation für unsere wirklichen Kunden (und nicht die Alibi Kunden) erträglich machen will. Wären die Menschen nicht alle so egoistisch und arrogant, wäre das nicht nötig. Jeder denkt für sich: Ich kann doch da stehen, das ist doch nur ein Auto, da sind doch noch Plätze frei, ich behindere doch niemanden. Falsch. Ihr seid nicht alleine, ihr seid nahezu in der Überzahl. Ich sehe nicht ein 2 Mitarbeiter bezahlen zu müssen, die das durchsetzen, was sich Hausrecht nennt, dieses Geld könnte ich in 2 weitere Kassenkräfte investieren, dann wären die Schlangen auch nicht so lang. Denkt bitte mal darüber nach.
PS:
Ich persönlich habe nichts, wirklich garnichts dagegen, wenn nach Geschäftsschluss oder übers Wochenende dort geparkt wird. Immerhin ist auch die Parkräume KG weisungsgebunden und ich werde denen sicher nicht gestatten nach Geschäftschluss Fahrzeuge abzuschleppen.
Nun hat es mich gestern auch auf einem Netto-Parkplatz erwischt.
Wenn ich aber immer lese, bloß nicht zahlen. Dann frage ich mich immer, wie denn? Ich werde doch genötigt, genau vor Ort per EC-Karte die Gebühren über 219 Euro zu bezahlen.
Ansonsten erfahre ich, trotz Angaben meiner Personalien nicht, wo mein Auto steht. Es gibt keine Rechnung oder ähnliches.
Habe sogar im Beisein der Polizei, da ich dann eine Anzeige wegen Nötigung stellte, keine Chance gehabt, an mein Auto zu kommen, ohne vorher cash zu bezahlen.
Was ist das denn, lieber Parkplatzverteidiger, Wild West? Und das wg. 19 min über die Zeit. Ich habe nichts gegen einen Strafzettel und eine ordentlichen Rechnung, ja auch der ist ärgerlich. Aber so? Wieso läßt sich denn die Parkräume KG auf dieses “Auto nur gegen Cash” – Verfahren ein und macht es nicht wie üblich? Weil sie wahrscheinlich auf dem anderen Weg nicht Recht bekommen würden.
Danke Netto! Das war mein letzter Einkauf.