25. März 2006
Ankündigung eines kaffeetechnischen Rechtsbruchs
Morgen früh werde ich zum Frühstück einen Rechtsbruch begehen. Und das kam so: Wir waren vorhin im Supermarkt und wie üblich studierte meine Einkaufsfee sämtliche auf einer Packung zu findenen Texte. Auf einer Packung Dallmayr Crema d´Oro stand folgendes:
Für BOSCH gustino und Espresso-Siebträgermaschinen. Aus rechtlichen Gründen zurzeit nicht in Philips/Senseo Kaffeeautomaten zu verwenden.
Tja, was bleibt mir da anderes übrig? Morgen werde ich diesen Kaffee trinken, auch wenn dann Montag die betroffenen Firmen bei mir klingeln sollten, um ihre Rechte durchzusetzen. Was ist das bitte für eine abstruse Idee, aus rechtlichen Gründen die Nutzung eines Kaffeepads in einer bestimmten Maschine zu untersagen? Wenn mir danach sein sollte, dann stopfe ich die Kaffeepads auch in meinen Toaster und püriere sie danach im Mixer. Da sind mir rechtliche Gründe eigentlich egal, so lange ich nicht danach saubermachen muß.
Morgen früh werde ich zum Frühstück einen Rechtsbruch begehen. Und das kam so: Wir waren vorhin im Supermarkt und wie üblich studierte meine Einkaufsfee sämtliche auf einer Packung zu findenen Texte. Auf einer Packung Dallmayr Crema d´Oro stand folgendes:Für BOSCH gustino und Espresso-Siebträgermaschinen. Aus rechtlichen Gründen zurzeit nicht in Philips/Senseo Kaffeeautomaten zu verwenden.Tja, was bleibt mir da anderes übrig? Morgen werde ich diesen Kaffee trinken, auch wenn dann Montag die betroffenen Firmen bei mir klingeln sollten, um ihre Rechte durchzusetzen. Was ist das bitte für eine abstruse Idee, aus rechtlichen Gründen die Nutzung eines Kaffeepads in einer bestimmten Maschine zu untersagen? Wenn mir danach sein sollte, dann stopfe ich die Kaffeepads auch in meinen Toaster und püriere sie danach im Mixer. Da sind mir rechtliche Gründe eigentlich egal, so lange ich nicht danach saubermachen muß.