Ralf Schwartz hat gerade auf Werbeblogger.de einen Artikel zum Thema Jack Wolfskin eröffnet den Abmahnherbst veröffentlicht und nun geht das beliebte Blogger-Spiel “einfach mal eine Sau durchs Dorf treiben und jeder darf einmal draufhauen” los. Es ist nicht unüblich, daß Markenrechte durchgesetzt werden, wie z.B. eine Suche nach “markenrecht ebay” zeigt.
Jack Wolfskin hat die Markenrechte an der Tatze und natürlich müssen diese Markenrechte geschützt werden. Offenbar fehlt hier das Augenmaß, denn es wurde nicht nur der Betreiber eines Marktplatzes aufgefordert, entsprechende Produkte aus dem Angebot zu entfernen, sondern es wurden zusätzlich die jeweiligen Anbieter abgemahnt.
Das hätte ich anders gemacht.
Aber. Auch wenn es sich bei Dawanda sicherlich überwiegend um Produkte handelt, die nicht von professionellen Anbietern verkauft werden, so kann man dennoch den Anbietern ein kommerzielles Interesse unterstellen. Als Anbieter eines Produktes muß man gewährleisten, daß mit diesem Produkt keine Rechte Dritter verletzt werden.
Insofern kann ich es durchaus nachvollziehen, wenn Anwälte hier agieren, auch wenn ich mir in diesen Fällen gewünscht hätte, daß nur die entsprechenden Produkte aus dem Angebot entfernt werden und die Anbieter gebeten werden, in Zukunft bitte nicht die Tatze zu verwenden.
Es ist allerdings nicht die Aufgabe von Dawanda, hier den Kopf für die User hinzuhalten, wie Mike Schnoor fordert:
Ach, das Portal Dawanda werde ich auch nicht nutzen oder empfehlen – einfach so, weil man seine Nutzer, die im Grunde blauäugige Schäfchen sind und einer Plattform vertrauen, leider durchaus im Regen stehen lässt und das Problem abwälzt, dass man sich fragt, warum man sich einen Marktplatz schafft, auf dem sich ein Anbieter nicht sicher fühlen kann.
Jede Plattform, die mit User Generated Content arbeitet, hat entsprechende AGB, die ausschliessen, daß die Plattformen für die von Usern eingestellten Inhalte haftbar gemacht werden. Die Verantwortung für die Inhalte trägt der Nutzer. So gibt es z.B. auch bei Sevenload, wo Mike Schnoor Unternehmenssprecher ist, einen Passus in den Nutzungsbedingungen mit folgendem Wortlaut:
Daher ist der Nutzer allein für die von ihm auf die sevenload Plattform eingestellten multimedialen Inhalte verantwortlich. Der Nutzer stellt insoweit sicher, dass diese Inhalte nicht gegen geltendes Gesetz und Rechtsvorschriften, die guten Sitten und insbesondere gegen die Rechte Dritter (Namens-, Persönlichkeits-, Urheber-, Datenschutzrechte, usw.) verstoßen.
Wie soll es auch anders gehen? Die User akzeptieren die Nutzungsbedingungen und sollten sich auch daran halten, als Betreiber einer Plattform muß man sich derart absichern, sonst bekommt man im schlimmsten Fall kübelweise Anwaltspost und kann den Laden dichtmachen. Die Anwälte von Jack Wolfskin hätten Augenmaß beweisen und freundlich auf die Markenrecht verweisen sollen, allerdings ist bei unterschiedlichen Meinungen natürlich der Rechtsweg der einzig verbleibende. Ich bin mir sehr sicher, daß der aktuelle Fall von Jack Wolfskin ein ziemlich üblicher Vorgang ist, der auch auf anderen Plattformen passiert. Ein einfaches Entfernen der zu beanstandenen Inhalte hätte es natürlich auch getan, aber das ist für Anwälte eben nicht so lukrativ.
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