Heute war ich bei der Jahrestagung des VPRT eingeladen, um zum Thema “Die digitale Revolution und ihre Spielregeln” zu diskutieren. Einer der Diskutanten war Hans-Joachim Otto (FDP), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie. Im Laufe der Debatte, bei der es natürlich auch um das Urheberrecht ging, kam dann von Herrn Otto ein Satz, der mich aufhorchen lies. Sinngemäß sagte er: “lassen Sie uns erst einmal die Vorratsdatenspeicherung machen, danach können wir das Urheberrecht auch durchsetzen.” – Auch auf Nachfrage wurde klar, daß dies kein Versprecher war, sondern ein Versprechen in Richtung Content-Industrie. Die Diskussion ist nicht neu, bereits im Juli wurde dies als Forderung der Content-Industrie gegenüber dem BMWi diskutiert.
Fassen wir also mal zusammen. Die Vorratsdatenspeicherung wird derzeit als unbedingt erforderliches Mittel im Kampf gegen den islamischen Terrorismus und gegen den Terror von Nazi-Banden angepriesen. Vorratsdatenspeicherung bedeutet, daß auch ohne Verdacht Daten gespeichert werden, damit sie vorhanden sind, falls sie zur Strafverfolgung benötigt werden. Welche Daten gespeichert werden und wie lange, das ist aktuell Bestandteil der Diskussion in Deutschland.
Die Idee ist jetzt also, diese Daten zu nutzen, um Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen. Alle Bürger werden unter einen Generalverdacht gesetzt, die Daten gespeichert, damit die Content-Industrie dann leichter Urheberrechtsverletzungen verfolgen kann. Interessant, wie sich die FDP damit mal wieder von ihren liberalen Prinzipien verabschiedet. Um es klar zu stellen, ich finde das Urheberrecht schützenswert, aber nicht um den Preis, daß unser aller Daten gesammelt werden, nur um die Durchsetzung des Urheberrechts im digitalen Raum durchzusetzen.
Die schwarz-gelbe Koalition opfert hier die Bürgerrechte zu Gunsten der Content-Industrie. Die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung wird weitergehen müssen.
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