Noch vor einem Jahr tönte Hans-Joachim Otto, parlamentarischer Staatsekretär im Wirtschaftsministerium noch, daß die Verlage ihr Ansinnen prägnanter zu formulieren habe und daß die FDP ein Leistungsschutzrecht ablehne. Auch Jimmy Schulz gab zu Protokoll, daß er das Leistungsschutzrecht ablehne.
Das war einmal. Die FDP ist umgefallen. Vorbei ist die Zeit nach Gauck, in der die FDP vor Kraft kaum laufen konnte und FDP-Vize Zastrow noch postulierte: “Das ist die Wende” – die vermeintliche Wende hat nur zwei Wochen und ein paar Auftritte von FDP-Chef Rösler lang gehalten, jetzt hat Mutti Merkel im Koalitionsausschuß deutlich gemacht, wo der Frosch die Locken hat.
Die FDP ist eigentlich gar nix mehr, noch nicht einmal wirtschafts-liberal, denn sie sorgt mit dem Leistungsschutzrecht für einen nie dagewesenen Branchen-Protektionismus. Aber das fügt sich wunderbar zu den Hotelier-Milliarden, die bereits von der FDP auf den Weg gebracht wurden. Aus Sicht der Presseverlage ist das Leistungsschutzrecht sicherlich ein Strohhalm, an den man sich klammern könnte, und man muß zugeben, daß es von Christoph Keese geschickt eingefädelt wurde. Allerdings ist das Leistungsschutzrecht eben doch nur ein Strohhalm, er wird der Branche nicht helfen und sie muß lernen, die Herausforderung des digitalen Zeitalters wirklich anzunehmen, sonst wird es weiter mit ihr bergab gehen. Das kratzt ziemlich am Selbstverständnis der Branche, aber da muß sie durch.
Was ist das Leistungsschutzrecht für Presseverlage? Es geht darum, daß die Verlage Geld für die Nutzung und Verlinkung von Textpassagen haben wollen. Sie wollen also für den Traffic bezahlt werden, den sie bekommen:
Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen. Damit werden die Presseverlage an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste beteiligt, die diese – mit der bisher unentgeltlichen – Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielen. Auch die Urheber sollen eine angemessene finanzielle Beteiligung an der Verwertung des Leistungsschutzrechts erhalten. Einzug und Verteilung der Entgelte soll über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen. Die Schutzdauer soll ein Jahr betragen.
Die private Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet wird nicht vergütungspflichtig, normale User werden also nicht betroffen sein. In der gewerblichen Wirtschaft bleiben das Lesen am Bildschirm, das Speichern und der Ausdruck von Presseerzeugnissen kostenfrei.
Das Leistungsschutzrecht ist so, als würde der Taxifahrer den Puffbesitzer dafür bezahlen, daß er den Freier zum Puff fährt.







Sicher, es gibt günstigere Mahnmale, aber Christian Wulff ist gerade dabei, ein sehr teures, aber auch deutlich sichtbahres Mahnmal zu schaffen. Der Kostenpunkt liegt bei 199.000 € im Jahr, plus eventuelle Zusatzkosten für Fahrer, Büro und Diverses. Jetzt gibt es eine Debatte, ob ein aus persönlichen Gründen zurückgetretender Bundespräsident, gegen den die Staatsanwaltschaft ermittelt und der dem Amt nachhaltigen Schaden zugefügt hat, auch nach einer denkbar kurzen Amtszeit in den Genuß des sog. Ehrensoldes kommen soll. 






